Mandatsübernahme

Übermittlungen über unsere Homepage begründen kein Mandatsverhältnis. Auch die Übermittlung des Kontaktformulars begründet ausdrücklich kein Mandatsverhältnis. Das Mandatsverhältnis entsteht erst durch Annahme einer mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung.

Anwaltsvollmacht

Zur Interessenwahrung unserer Klienten gegenüber Dritten (insbesondere Behörden, Gerichte sowie Gegenpartei) bedarf es der Unterzeichnung einer schriftlichen Anwaltsvollmacht. Wir verwenden hierzu den offiziellen Vollmachtstext des Luzerner Anwaltsverbandes.

Honorar/Gebühr

Grundlage unseres Honorars für die rechtsberatende Tätigkeit ist die Honorarvereinbarung, welche zu Beginn des Mandats getroffen wird. Unsere Stundensätze im Anwaltsbereich bewegen sich in der Regel zwischen CHF 230.- und 380.- plus MWST, je nach Komplexität des Falles und Höhe des Streitwertes.

Für alle notariellen Tätigkeiten richtet sich die Gebühr nach der kantonalen Gebührenverordnung für Notare.

Gesetzliche Grundlagen

Das Mandatsverhältnis zwischen  Rechtsanwalt und Klient ist ein einfacher Auftrag gemäss Obligationenrecht (OR).  Die Ausübung des Anwaltsberufes im Speziellen ist im Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) und im kantonalen Anwaltsgesetz gesetzlich geregelt.  Die Notariatstätigkeit untersteht dem kantonalen Notariatsgesetz.

Berufsgeheimnis

Sämtliche Rechtsanwälte und Notare sowie auch alle unsere Mitarbeiter unterstehen dem Berufsgeheimnis. Alles, was Sie uns im Rahmen des Mandats anvertrauen, fällt unter dieses Berufsgeheimnis. Dritten gegenüber, also gegenüber Behörden, Gerichten und der Gegenpartei dürfen wir deshalb das uns von Ihnen Mitgeteilte immer nur soweit verwenden, als es in Ihrem Interesse liegt bzw. zur Erfüllung des Mandats notwendig ist. Eine Verletzung des Berufsgeheimnisses ist strafbar (Art. 321 Strafgesetzbuch).